Informationen zur Entfernung von Inhalten

Die überwiegende Mehrheit der EU-bezogenen Pressemitteilungen, die auf EuropaWire (https://europawire.de/) veröffentlicht und verbreitet werden, stammt in der Regel direkt von in der Europäischen Union ansässigen Marken, Unternehmen, Institutionen und Organisationen. Diese Inhalte werden von erfahrenen PR-Redakteuren von EuropaWire im Einzelfall geprüft und betreut, um Qualität, Relevanz und Zuverlässigkeit des paneuropäischen Newswire-Angebots sicherzustellen.

Dennoch können Situationen auftreten, in denen Sie die Entfernung einzelner, mehrerer oder sämtlicher Pressemitteilungen wünschen – sei es in Bezug auf Ihre eigene Organisation oder auf Dritte –, die auf EuropaWire veröffentlicht wurden. Ebenso können Sie beantragen, dass zukünftige Pressemitteilungen zu Ihrer Marke, Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation nicht mehr veröffentlicht oder verbreitet werden.

In solchen Fällen können Sie einen Antrag auf Entfernung („Takedown“) oder Inhaltslöschung schriftlich an info@europawire.eu richten. Der Antrag sollte ausreichende Informationen enthalten, um den betreffenden Inhalt eindeutig zu identifizieren, sowie eine nachvollziehbare Begründung für das Löschungsverlangen.

EuropaWire prüft alle Löschanträge nach Treu und Glauben und bemüht sich um eine zeitnahe Bearbeitung. Die Entfernung veröffentlichter Inhalte oder die Einstellung zukünftiger Veröffentlichungen erfolgt jedoch nur nach redaktioneller und rechtlicher Prüfung und ausschließlich dann, wenn dies nach geltendem Recht – insbesondere nach deutschem Recht, einschlägigem Unionsrecht sowie den Nutzungsbedingungen und redaktionellen Grundsätzen von EuropaWire – geboten oder angemessen ist.

EuropaWire behält sich das Recht vor, veröffentlichte Inhalte beizubehalten, wenn ein berechtigtes öffentliches Informationsinteresse besteht, der Inhalt rechtmäßig und sachlich zutreffend ist oder keine ausreichende rechtliche Grundlage für eine Entfernung vorliegt.

Personenbezogene Daten und datenschutzrechtliche Aspekte (DSGVO)

Bezieht sich ein Löschantrag auf personenbezogene Daten, prüft EuropaWire diesen im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie sonstigen anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Dabei werden insbesondere die Rechte betroffener Personen berücksichtigt, wie etwa das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), Einschränkung der Verarbeitung sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung, soweit diese Rechte einschlägig sind.

Die Prüfung erfolgt unter Abwägung verschiedener Faktoren, unter anderem:

  • Art und Sensibilität der personenbezogenen Daten,
  • Bezug zu beruflicher oder öffentlicher Tätigkeit,
  • Kontext der ursprünglichen Veröffentlichung,
  • Richtigkeit und Aktualität der Informationen,
  • bestehendes öffentliches Informationsinteresse.

Das bloße Vorhandensein personenbezogener Daten führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Entfernung.

EuropaWire kann, sofern erforderlich, zusätzliche Informationen anfordern, um die Identität des Antragstellers oder die Berechtigung des Antrags zu überprüfen und die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen sicherzustellen.

Zuletzt überarbeitet im Dezember 2025, vorherige Version im Oktober 2012